Satzung (pdf)1. Name und Sitz des Vereins1.1 Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Aachen-Toledo e.V.“, kurz: Aachen-Toledo-Verein mit Sitz in Aachen. Der Verein ist im Vereinsregister unter der Registernummer 2851 eingetragen. 2. Gemeinnützigkeit2.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. 2.2 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 2.3 Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.5 Mitglieder des Vereins haben Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Aufwandes, der im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes oder in Erfüllung eines besonderen Auftrages entsteht. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören:
3. Zweck des Vereins3.1 Der Verein dient dem Zweck, die Beziehungen in kulturellen, schulischen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereichen zwischen den Städten Aachen und Toledo zu vertiefen und zu festigen. 3.2 Seine Aufgabe sieht er darin, Informationen über beide Partnerstädte zu vermitteln, Begegnungen, Studienaufenthalte, Freizeitveranstaltungen, sportliche Aktivitäten und Künstleraustausch zu fördern und damit zur Freundschaft zwischen den Menschen von Aachen und Toledo sowie zur internationalen Zusammenarbeit beizutragen und in Aachen Informationen über die geschichtlichen und die politischen Zusammenhänge Toledos, Spaniens und der hispanischen Welt anzubieten. 4. Mitgliedschaft4.1 Mitglieder können natürliche Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, und juristische Personen sein, die bereit und in der Lage sind, zur Förderung und Gestaltung des Vereins im Sinne seines Zweckes beizutragen. 4.2 Der Aufnahmeantrag muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des schriftlichen Aufnahmeantrags ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet dann endgültig. 4.3 Die Mitgliedschaft erlischt durch
4.4 Ehrenmitgliedschaft 5. Organe des Vereins5.1 Organe des Vereins sind
5.2 Mitgliederversammlung 5.2.1 Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Tagesordnung ist den Mitgliedern mit der schriftlichen Einladung mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu übersenden. 5.2.2 Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn es von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern oder von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich gefordert wird. Zweck und Gründe müssen angegeben werden. 5.2.3 Beschlüsse der Mitgliederversammlung 5.2.4 Der Mitgliederversammlung obliegen
52.5 Fachbereiche Der Vorstand kann Arbeitskreise bilden. 5.3 Vorstand5.3.1 Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeisterin und 4 – 6 Beisitzern. Außerdem gehören ihm als geborene Mitglieder je ein Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und ein Angehöriger der Verwaltung mit beratender Stimme an, sofern sie die Mitgliedschaft wünschen. Mindestens ein Beisitzer sollte ein Vertreter eines spanischen Interessen-vereins und/oder spanischer Herkunft sein. 5.3.2 Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 5.3.3 Der Vorstand wird vom/von der Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung vom/von der 5.3.4 Die Vertretungsbefugnis nach § 26 II BGB haben der/die Vorsitzende oder der/die 6. Geschäftsjahr6.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr7. Mittel des Vereins 7.1 Mittel des Vereins sind Beiträge, Veranstaltungsüberschüsse und Spenden sowie Zuwendungen der 8. Auflösung des Vereins Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer gesondert einzuberufenden Mitgliederversammlung. Das Vereinsvermögen fällt nach Auflösung des Vereins der Stadt Aachen zu, die es unmittelbar und ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der bestehenden Städtepartnerschaften zu verwenden hat. 9. Annahme der SatzungDiese Satzung wurde am 14. November 2008 von der Mitgliederversammlung angenommen. Eingetragen ins Vereinsregister am 19. November 2009 |